Dienstag, 29. September 2009

Warum nicht mal was vereinfachen?

Dieser ganze Hickhack um Überhangmandate, Wahlbeteiligung und Sitzverteilung hat mich nachdenklich gemacht. Naja, etwas nachdenklich. Hier muß etwas geändert werden, und indem ich mich in einen durchschnittlichen Siebtklässler hineinversetzt habe, habe ich in knapp 2 Minuten mal eine mögliche Regelung zusammengeschustert. Woran man mal wieder sieht, daß durchschnittliche Siebtklässler doch deutlich innovativer sind als unsere Berufspolitiker und gleichzeitig auch zu einfacheren, verständlicheren und auch sinnvolleren Lösungen neigen.

Wie wäre es, wenn man weiterhin bei Land- und Bundestagswahlen pro Wähler 2 Stimmen zur Verfügung hätte, diese aber komplett anders gewichtet würden? Nämlich so, daß sie sich wirklich direkt und unmittelbar auf die Zusammensetzung des Parlaments auswirken?

Ich fasse meine Idee mal mit kurzen Worten zusammen:

Im Bundestag gäbe es künftig 400 Sitze, und zwar immer. Exakt 400 Sitze, keinen mehr, keinen weniger. Diese würden direkt an die Parteien und Wählervereinigungen vergeben und zwar in der Menge, die der Anzahl der erlangten Erststimmen entspricht. 1% der insgesamt möglichen Stimmen entspricht 4 Sitzen, wobei natürlich gerundet werden muß. Die 5% Klausel ist damit hinfällig*. Vergeben werden nur die Sitze, die auch tatsächlich nach der Formel 0,25% der möglichen Stimmen=1Sitz. Das bedeutet, daß sich auch die Wahlbeteiligung auswirkt. Nehmen 50% der Wähler nicht an der Wahl teil bzw. geben ungültige Wahlscheine ab, dann bleiben auch 50% der Sitze leer. Das würde zwar die prozentuale Verteilung der Parteien nicht verändern, aber man würde wenigstens Geld sparen und den Parlamentariern bei jeder Sitzung vor Augen führen, wie groß der Anteil der Bürger ist, der sich von der Politik nicht vertreten fühlt und daher in einer Wahl einen unnötigen Aufwand sieht.

Mit der Erststimme würde man, anders als jetzt, die Partei wählen, die man im Land- oder Bundestag vertreten sehen möchte. Diese Stimme wäre also künftig die Stimme, auf die es wirklich ankommt.

Mit der Zweitstimme wählt man direkt einen Politiker ab. Jede Partei gibt ihre (maximal) 12 Topkandidaten an, die in Kurzform auf der Rückseite des Wahlscheins aufgeführt sind; zur Erläuterung hängt in jeder Wahlkabine ein Poster. Jeder Politiker, der mindestens 10% der abgegebenen Zweitstimmen erhält, gilt als abgewählt und erhält keinen Sitz ( der Sitz wird an einen Nachrücker vergeben ).

Neben den Topkandidaten stellt jede Partei eine ihr überlassene Anzahl an "Nachrückern" auf, unter denen die der Partei zustehenden Sitze aufgeteilt werden, die nicht von den Topkandidaten besetzt werden können. Nachrücker dürfen keine Ministerposten oder Ähnliches besetzen, dies steht nur den Topkandidaten zu.

Wichtige Posten dürfen nur von denen besetzt werden, die als Topkandidaten aufgestellt und nicht abgewählt wurden. So wird verhindert, daß Parteien ihre Lieblingspolitiker als Nachrücker unabwählbar in den Land- oder Bundestag schleusen und ihnen dort dann wichtige Posten verschaffen oder ihnen am Wähler vorbei Ministerposten zuschanzen ( ein Minister muß ja nicht gleichzeitig Abgeordneter sein ).

Ein kleines Beispiel.

Die Partei DMP ( Deutsche Millionärs Partei ) stellt ihre 10 Topkandidaten auf, darunter auch ihren Kanzlerkandidaten G. Dauerwelle. Sie erzielt 21,2% der gültigen Erststimmen, bei 50% Wahlbeteiligung. Das wären 84 Sitze, da die Wahlbeteiligung jedoch nur bei 50% lag, werden nur 42 Sitze vergeben, die restlichen 42 Sitze bleiben leer ( und sparen dem Steuerzahler die Diäten für 42 Abgeordnete ). Normalerweise wäre G. Dauerwelle als Finanzminister vorgesehen, da er jedoch 11,7% der abgegebenen Zweitstimmen erhalten hat, gilt er als abgewählt und zieht nicht mit in den Bundestag ein. An seiner Stelle rückt neben weiteren Nachrückern Fritz Fischmann auf, den die DMP ebenfalls gerne als Finanzminister sehen würde. Da er jedoch ein Nachrücker ist, darf er nicht Minister, Kanzler oder dergleichen werden, sondern muß sich damit abfinden, "nur" ein einfacher Abgeordneter zu sein. G. Dauerwelle darf natürlich weiterhin innerhalb seiner Partei jeden beliebigen Posten inne haben, nur eben nicht innerhalb der Regierung.


*Ich höre schon die entsetzten Schreie. Weimarer Republik, Regierungsunfähigkeit, Kaninchenzüchtervereine im Bundestag, Panik, Ende des Abendlandes. Aber mal ehrlich, ob in der Opposition jetzt 50 Leute von einer Partei sitzen oder 50 Leute von 10 Parteien, das ist doch egal? Das könnte einige Etnscheidungen sogar vereinfachen, zu vernünftigen Kompromissen führen und auch der einsame Abgeordnete des Kegelvereins Grevenbroich e.V. kann durchaus sinnvolle Vorschläge machen. Und darum sollte es eigentlich gehen. um Inhalte. Nicht um störrisches Parteiengebalge.

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